Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei
Vom 16. August 2001 – VI 220 – 1 / 7463.53 –
Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 1027
Gesamtausgabe (Link führt zur Website landesrecht-mv.de)
Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei
Vom 16. August 2001 – VI 220 – 1 / 7463.53 –
Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 1027
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Verordnung über das Feststellungsverfahren
in Wild- und Jagdschadenssachen
(Wild- und Jagdschadensverordnung – Wild- und JagdSVO M-V)
Vom 2. Januar 2001
Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, S. 5
Gesamtausgabe (Link führt zur Website landesrecht-mv.de)
Sehr geehrte Landwirte und Jagdgenossen
sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen, sowie Gäste, wir begrüßen Sie auf der Internetseite der Wildschadensausgleichskasse im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Die Wildschadensausgleichskasse (WSAK) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde am 03. März 2012, nach der Kreisgebietsreform in Mecklenburg Vorpommern, gegründet. Die WSAK wurde aus den Wildschadensausgleiskassen in den Altkreisen Mecklenburg-Strelitz, Müritz, einem Großteil des Altkreises Demmin und der Stadt Neubrandenburg neu gegründet.
In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt wird eine Wildschadensausgleichskasse (Kasse) als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Mitglieder der Kasse sind die Jagdgenossenschaften, die Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes (Eigenjagdbesitzer), die Pächter eines Jagdbezirkes und die Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften. Alle anderen Landwirte können der Kasse beitreten. Mehrere Kassen können durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbaren, dass eine der Kassen die Aufgaben der übrigen Kassen übernimmt. § 165 der Kommunalverfassung gilt entsprechend. Die Kasse untersteht der Fachaufsicht der Jagdbehörde.
Die Kasse hat die Aufgabe, Wildschäden zu verhindern und von Rot-, Dam- und Schwarzwild verursachte Wildschäden auszugleichen. Die Kasse arbeitet kostendeckend und nicht gewinnorientiert. Der Verwaltungsaufwand ist gering zu halten.
Die Kasse regelt ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung durch Satzung (Haupt-/Beitragssatzung). Eine Satzung wird mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. Beschließt die Kasse nicht bis zum Ablauf von sechs Monaten nach ihrer Errichtung ihre Hauptsatzung, erlässt und veröffentlicht sie die Jagdbehörde auf Kosten der Kasse. Beschluss und Änderung einer Satzung bedürfen der Genehmigung durch die Jagdbehörde. Die oberste Jagdbehörde kann durch Rechtsverordnung Mustersatzungen gemäß Satz 1 erlassen und vorschreiben, dass bei Einhaltung der Mustersatzungen die Anzeige an die Stelle der Genehmigung tritt.
Auf der Gründungsveranstaltung am 03.03.2012 in Basepohl wurde ein neuer Vorstand gewählt. Die Kasse hat ihren Sitz in 17153 Stavenhagen und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Vorstand besteht aus 9 Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder verrichten die Tätigkeit, bis auf ein Mitglied, ehrenamtlich. Auf einer der nächsten Seiten sind die Namen mit der Zuständigkeit und den Kontaktdaten zu finden.
Die WSAK ist für eine Fläche von rund 350.000ha zuständig. Auf dieser Fläche werden ca. 950 Beitragsbescheide erlassen und es werden im Durchschnitt pro Jahr ca. 120 Wildschadensmeldungen bearbeitet. Die auftretenden Wildschäden werden aus den Beiträgen der Kassenmitglieder finanziert, wobei sich die Höhe der Beiträge nach der wirtschaftlichen Lage der Kasse und dem Wildschadensgeschehen des Vorjahres orientiert . An jeder Wildschadenbesichtigung nimmt immer mindestens ein Vorstandsmitglied teil.
Auf den folgenden Seiten können Sie weitere Informationen über die Wildschadensausgleichskasse im Landkreis Mecklenburgisch Seenplatte erhalten.
Mit freundlichem Gruß,
Edgar Will – Kassenvorsteher