Tagesordnung der Mitgliederversammlung der WSAK MSP am 24.02.2024

Tagungsort:  17039 Blankenhof OT Chemnitz, Neubrandenburger Str. 1, Agrargesellschaft Chemnitz mbH
Beginn:  09:30 Uhr
Ende: gegen ca. 13°° Uhr

  1. Begrüßung durch den Kassenvorsteher und Bekanntgabe des Versammlungsleiters – Rainer Schulze
  2. Bekanntgabe und Beschluss der Tagesordnung
  3. Ausführungen zur Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  4. Rechenschaftsbericht der WSAK MSP / Vorsteher WSAK  – Edgar Will
  5. Ausführungen zum Wildschadensgeschehen / Geschäftsführer WSAK – Manfred Bergmann
  6. Ausführungen zur finanziellen Lage der WSAK / Schatzmeister WSAK – Toni Jaschinski
  7. Bericht der Rechnungsprüfer der WSAK / Hauptrechungsprüfer WSAK
  8. Diskussion zu Punkt TOP 4 – 7
  9. Abstimmung zu TOP 4 und 6 / Entlastung des Vorstandes
  10. Abstimmung zu Beschluss Entschädigung Kassenprüfer
  11. Kurze Pause – ca. 20 Minuten
  12. Wahl einer Wahlkommission
  13. Wahlvorschläge für den Vorstand und kurze Vorstellung der Kandidaten
  14. Wahl eines neuen Vorstandes
  15. Wahlvorschläge für die Kassenprüfer
  16. Wahl der Kassenprüfer
  17. Schlusswort des neuen Vorstandes der WSAK

Edgar Will

Kassenvorsteher

Einladung zur Mitgliederversammlung 2024

Der Vorstand der WSAK MSP lädt entsprechend § 7 Absatz 1 der am 03.03.2012 auf der Gründungsversammlung in Basepohl beschlossenen Hauptsatzung, sowie entsprechend § 27 Absatz 3, Satz 2 und Absatz 4 des Landesjagdgesetzes, alle Mitglieder der WSAK MSP zur Mitgliederversammlung ein.

Ort:  17039 Blankenhof OT Chemnitz, Neubrandenburger Str. 1, Agrargesellschaft Chemnitz mbH
(Parkplätze sind auf dem Gelände vorhanden)

Termin: 24.02.2024 Beginn: 09:30Uhr, Einlass ab 09:00 Uhr

Gesetzliche Mitglieder der WSAK MSP sind laut § 3, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP sowie § 27, Absatz 1 des Landesjagdgesetzes, die im Kassengebiet ansässigen:

  • Jagdgenossenschaften,
  • Eigentümer eines Jagdbezirkes,
  • Pächter oder die Benannten eines Jagdbezirkes,
  • Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften.

Freiwillige Mitglieder entsprechend § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der WSAK MSP sind ebenso eingeladen.
Laut § 7, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP, hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.

Edgar Will

Kassenvorsteher