Beitragsfestsetzung 2020/2021

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. I/28.05.2020

Anwesende Mitglieder: Regina Seifert, Carolin Lübbecke, Edgar Will, Manfred Bergmann, Roland Utrecht, Ulrich Saweilev, Rainer Schulze, Toni Jaschinski

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2020/2021

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 28.05.2020 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2019 / 2020 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€00 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha00 Cent / ha
1001-2000€30 Cent / ha30 Cent / ha30 Cent / ha30 Cent / ha
2001-3000€40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha40 Cent / ha
ab 3001€50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2019/2020 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
0-2000€20% der Schadenssumme
ab 2001€40% der Schadenssumme
anwesend:8 Vorstandsmitglieder
dafür:7 Vorstandsmitglieder
dagegen:1 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher (Versammlungsleiter)

Manfred Bergmann – Geschäftsführer

C. Lübbecke – Schriftführer