Der Vorstand der WSAK MSP lädt entsprechend § 7 Absatz 1 der am 03.03.2012 auf der Gründungsversammlung in Basepohl beschlossenen Hauptsatzung, sowie entsprechend § 27 Absatz 3, Satz 2 und Absatz 4 des Landesjagdgesetzes, alle Mitglieder der WSAK MSP zur Mitgliederversammlung ein.
Ort: 17192 Waren (Müritz), Warendorfer Strasse 18, ÜAZ
(öffentliche Parkplätze sind in unmittelbarer Nachbarschaft des ÜAZ vorhanden)
Termin: 17.02.2018 Beginn: 10.00Uhr, Einlass ab 09.30 Uhr
Gesetzliche Mitglieder der WSAK MSP sind laut § 3, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP sowie § 27, Absatz 1 des Landesjagdgesetzes, die im Kassengebiet ansässigen:
- Jagdgenossenschaften,
- Eigentümer eines Jagdbezirkes,
- Pächter oder die Benannten eines Jagdbezirkes,
- Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften.
Freiwillige Mitglieder entsprechend § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der WSAK MSP sind ebenso eingeladen.
Laut § 7, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP, hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.
Edgar Will
Kassenvorsteher