Beitragsfestsetzung 2024/2025

Beschluss des Kassenvorstandes der WSAK  Nr. IV/30.03.2023

EdgarWiil, Manfred Bergmann, Regina Seifert, Roiand Utecht, Rainer Schuize, Hartmut Kussrnann, Caroiin Lubbecke
Entscnulcligt: Toni Jaschinski

Beschluss zur Beitragsfestsetzung zur WSAK LK MSP für das Kalenderjahr 2023/2024

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge:
    Auf der Vorstandssitzung der Kasse vom 04.04.2024 wurden folgende Festlegungen getroffen:
    Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2023 / 2024 wie folgt gestaffelt erhoben.
    Ausgenommen sind dabei Wasserflächen von Seen ab 30 ha und von künstlichen Fischteichen.
SchadenshöheAST DemminAST MüritzAST MSTAST Neubrandenburg
0-1000€10 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha10 Cent / ha
1001-2000€50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha50 Cent / ha
2001-3000€60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha60 Cent / ha
ab 3001€70 Cent / ha70 Cent / ha70 Cent / ha70 Cent / ha

Schadensbeiträge

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2023/2024 wie folgt errechnet:

SchadenshöheHöhe des Schadensbeitrages
Ab 1,00 €20 % der Schadenssumme
anwesend:8 Vorstandsmitglieder
dafür:8 Vorstandsmitglieder
dagegen:0 Vorstandsmitglieder
Enthaltungen:0 Vorstandsmitglieder

E. Will – Vorsteher

Manfred Bergmann – Geschäftsführer

C. Lübbecke – Schriftführer